Hier bekommt ihr einen kleinen Einblick für den Mehrwert unserer Fahrschule.

Ob Gangschaltung oder Automatik auf hochmodernen Fahrzeugen wie Golf 7 oder T-Cross

Die Klasse B
Hiermit darfst du mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg fahren, also Personenkraftwagen und auch Lastkraftwagen.
Auch darfst du einen kleinen Anhänger mitführen.

Du entscheidest, ob du deine Ausbildung und Prüfung auf einem Opel Mokka mit Schaltgetriebe, auf dem Opel Mokka mit Automatik oder dual mit beiden Fahrzeugen (B197) machen möchtest.

Mindestalter: 18 Jahre (Alternativ das Begleitete Fahren mit 17)

  • Starten kannst du mit 16½ Jahren (BF17) oder 17½ Jahren
  • Befristung des Führerscheins: 15 Jahre
  • Einschluss von Klasse: L und AM
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Praktische Ausbildung und Prüfung

Die neue Automatikregelung seit 01.04.2021:
Zum 01. April 21 trat die neue Automatik – Regelung (B 197) in Kraft.
Nun kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit unserem modernen Opel Mokka Automatik ganz entspannt deine Fahrprüfung machen, bekommst aber keine Automatik – Einschränkung in Deinen Führerschein.
Voraussetzung:
Du bekommst eine duale Ausbildung auf Automatik – und Schaltwagen, bei uns sogar auf identischen Fahrzeugen.
Dabei werden mindesten 10 Übungsstunden deiner Ausbildung auf einem Schaltwagen abgelegt. Durch eine erfolgreiche kleine Testfahrt mit Uwe zeigst du, dass du auch den Schaltwagen beherrscht.
Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.


Mit dem Autoführerschein 125 cm³ Motorräder fahren (B196)
Voraussetzungen B196 :

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens
    5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und
    4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht 

Es sind keine Prüfungen erforderlich!
Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

Mit 16 ½ Jahren kannst du in deine automobile Ausbildung zum begleiteten Fahren starten.

Die Klasse BF17
Hiermit darfst du mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg fahren, also Personenkraftwagen und auch Lastkraftwagen.
Auch darfst du einen kleinen Anhänger mitführen.

Das Begleitete Fahren mit 17 sieht vor, dass sich nach Ausbildung und Prüfung eine Begleitphase mit einem erfahrenen Kraftfahrer (einer erfahrenen Kraftfahrerin) anschließt.

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Starten kannst du mit 16 ½ Jahren
  • Voraussetzung: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Auflage: mindestens 1 Begleitperson
  • Befristung des Führerscheins: 15 Jahre
  • Einschluss von Klasse: L und AM
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Praktische Ausbildung und Prüfung

Dies ist ein kleiner Überblick über die Führerscheinklasse B.
Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

Anforderungen an die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt,
  • seit fünf Jahren Inhaber/in der Fahrerlaubnis Klasse B oder 3 – alt,
  • zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) belastet sein.

Hinweis: Solltest du zwei Punkte im Fahreignungsregister haben, so kann ein Punkt durch ein Fahreignungsseminar bei uns abgebaut werden.

Die neue Automatikregelung seit 01.04.2021:
Zum 01. April 21 trat die neue Automatik – Regelung (B 197) in Kraft.
Nun kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit unserem modernen Opel Mokka Automatik deine entspannte Fahrprüfung machen, bekommst aber keine Automatik – Einschränkung in Deinen Führerschein.
Voraussetzung:
Du bekommst eine duale Ausbildung auf Automatik – und Schaltwagen, bei uns sogar auf identischen Fahrzeugen.
Dabei werden mindesten 10 Übungsstunden deiner Ausbildung auf einem Schaltwagen abgelegt. Durch eine erfolgreiche kleine Testfahrt mit Uwe zeigst du, dass du auch den Schaltwagen beherrscht.
Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

 

Die Klasse BE berechtigt dich zum Führen schwererer Anhänger.

Hier bieten sich dir zwei Möglichkeiten, die Klasse BE oder B 96

B 96

Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 – genannt B96 – ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B.
Du darfst nach einer Fahrerschulung eine Fahrzeugkombination mit einem Anhänger über 750 kg zGM führen, deren zGM mehr als 3500 kg beträgt, aber 4250 kg nicht übersteigt.

Ups, das können wir dir gerne noch einmal genauer erklären 🙂

BE

Die Lösung für alle, die Anhänger bis 3.500 kg ziehen wollen.

Voraussetzung:

  • Vorbesitz der Klasse B
  • Keine weitere theoretische Ausbildung oder Prüfung, aber
  • Praktische Ausbildung und Prüfung

Dies ist nur ein kleiner Überblick über die Führerscheinklasse BE und B96.
Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

Jetzt kommst du mit dem Trecker in den Wingert.

Mit der Klasse L darfst du u. a. land – oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis 25 km/h fahren.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Starten kannst du mit 15 ½ Jahren
  • Voraussetzung : Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Befristung des Führerscheins: 15 Jahre
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Keine praktische Ausbildung oder Prüfung

Dies ist ein kleiner Überblick über die Führerscheinklasse L.

Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

Rauf auf`s bike
Du möchtest mobil auf zwei Rädern sein und suchst nun die passende Fahrerlaubnis dafür?

Hier ein kleiner Überblick über die Klasse AM und A1, sowie die Mofa – Prüfbescheinigung.


Fangen wir mal mit der kleinsten an, der Mofa – Prüfbescheinigung:

Mofas sind einspurige, zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Starten kannst du mit 14 ½ Jahren
  • Voraussetzung: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
  • theoretische Prüfung, aber
  • keine praktische Prüfung

Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.


Kraftfahrzeuge in den A – Klassen:

AM

Beliebtestes Kraftfahrzeug in der Klasse AM ist der Roller bis 50 cm 3 und 45 km/h.

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Starten kannst du mit 14 ½ Jahren
  • Voraussetzung: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dies ist ein kleiner Überblick über die Führerscheinklasse AM

Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.


A1

Diese Klasse kannst du mit 16 Jahren erwerben. Hier handelt es sich um eine leistungsstärkere Maschine (Leichtmotorrad bis 15 kW), auch 125 ger bezeichnet, deshalb ist die theoretische und besonders die praktische Ausbildung wesentlich umfangreicher.

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Starten kannst du mit 15 ½ Jahren
  • Voraussetzung: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Theoretische und praktische Ausbildung mit Sonderfahrten
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dies ist ein kleiner Überblick über die Führerscheinklasse A1

Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.


A2
leistungsbegrenzte Krafträder
(max 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg)

Aufstieg, Ersterwerb oder Führerscheinerweiterung: das ist hier die Frage.

A2 Aufstieg von A1
Du hast bereits die Klasse A1 und möchtest nun A2 machen?
Hierfür benötigst Du 2 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse A1 und die Vorbereitung und Prüfung auf die praktische Prüfung der Klasse A2. Schwupps – fertig

A2 Ersterwerb
Du benötigst eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Starten kannst du mit 17 ½ Jahren
  • Theoretische und praktische Ausbildung mit Sonderfahrten
  • Theoretische und praktische Prüfung

A2 Erweiterung
(Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse):
die vorgeschriebenen theoretischen Unterrichtsstunden verringern sich auf:
6 Stunden Grundstoff und 4 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Starten kannst du mit 17 ½ Jahren
  • Theoretische und praktische Ausbildung mit Sonderfahrten
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dies ist ein kleiner Überblick über die Führerscheinklasse A2

Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

 


Mit dem Autoführerschein 125 cm³ Motorräder fahren (B196)

Voraussetzungen B196 :

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens
    5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und
    4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht 

Es sind keine Prüfungen erforderlich!
Nur gültig in Deutschland!
Keine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A möglich.
Alle näheren gesetzlichen Vorschriften erfährst du bei uns.

Als gute Motorradfahrschule bieten wir eine Auswahl der unterschiedlichsten Schutzbekleidung an.
Dennoch empfehlen wir euch aus hygienisch / gesundheitlichen Gründen das Tragen eigener Motorradbekleidung und eines eigenen Helms.

Graue Theorie ganz schön bunt.

Mit Spaß und Freude zur Theorie?
Ja, bei uns geht das!

Der theoretische Unterricht umfasst viele unterschiedliche Themen, die wir mit euch gemeinsam erarbeiten und an praxisnahen Beispielen aus unserem Prüfort Cochem verdeutlichen und verknüpfen. So wird graue Theorie ganz schön bunt. Für eure Anregungen haben wir stets ein off­enes Ohr, wir nehmen uns Zeit für euch.
Durch gemeinsame Interaktionen und multimedialem Einsatz beleben wir die Theorie und bereiten euch auf das sichere Fahren im Verkehrsgetümmel vor.

Die Besten testen.

Um deinem Ziel der Mobilität näher zu kommen, wirst du eine theoretische Prüfung beim T.Ü.V. ablegen.
Für uns ist der nächste Prüfort Cochem Brauheck. Dort befinden sich im Prüfungsraum mehrere PC`s, an denen die theoretische Prüfung absolviert wird.

Wir bereiten dich parallel zum Unterricht auf die theoretische Prüfung mit einer genau abgestimmten Software vor, die du überall per smartphone oder auf einem Laptop/ PC nutzen kannst.

Solltest du dennoch Schwierigkeiten haben, so helfen wir dir durch eine individuelle Förderung.

Durch eine theoretische Vorprüfung am PC in unserer Fahrschule bereiten wir dich optimal auf deine erfolgreiche Prüfung vor.

Rein ins Verkehrsgetümmel.

Aller Anfang ist schwer, das wissen wir, aber jeder fängt mal klein an. Da­rum stehen wir euch mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen euch durch unsere Fachkompetenz und langjährige Erfahrung, so dass ihr es auch wirklich schafft. Moderne, neue Fahrzeuge, selbstverständlich mit Klimaanlage, Tempomat, ESP, Parkkontrollsystem, Berg­an­fahr­assistent, Schaltanzeigen, Sitzheizung uvm. unter­stützen euch zusätzlich und machen vieles einfacher.

Bei uns macht ihr keine Fahrstunde zuviel. Ihr seid in guten Händen, auch wenn es mal schwierig wird.

Wir helfen durch ein Fahreignungsseminar (FES).

Geblitzt???

Viele Autofahrer*innen  bekommen Punkte in Flensburg im Fahreignungsregister durch zu schnellem Fahren, Telefonieren am Steuer, zu geringem Abstand ….

Wer als Begleitperson im Rahmen des Führerscheins „Begleitetes Fahren mit 17“  eingetragen werden möchte, darf maximal einen Punkt haben. Sind aber schon zwei Punkte vorhanden, kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
Aber auch sonst, sollten die Punkte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.  Durch die Anhäufung von Punkten und mit steigender Anzahl von Verkehrsverstößen in der Vergangenheit steigt das Unfallrisiko an. Somit erhöht sich auch die Möglichkeit, in einem Unfall verwickelt zu werden, oder es droht sogar der Verlust der Fahrerlaubnis.

Das Aufbauseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen – und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst 2 Sitzungen à 90 Minuten, die verkehrspsychologische Teilmaßnahme 2 Sitzungen à 75 Minuten.

Wir – Karin und Uwe Becker – führen die verkehrspädagogische Teilmaßnahme in unserer Fahrschule durch und sind gerne behilflich bei der Kontaktaufnahme für die Umsetzung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme bei einer Verkehrspsychologin / einem Verkehrspsychologen.

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wir bieten Aufbauseminare für Fahranfänger an (ASF).

Die Fahrerlaubnis wird beim erstmaligen Erwerb für zwei Jahre auf Probe erteilt, ausgenommen sind die Klassen AM, L und T.

Die Probezeit ist eine zweijährige Bewährungsphase, in der ein absolutes Alkoholverbot gilt.

Kommt es in der Probezeit zu schwerwiegenden Verkehrsverstöße, verlängert sich die Probezeit und ein Aufbauseminar für Fahranfänger wird behördlich angeordnet.

Die Teilnahme muss in der gesetzten Frist erfolgen, ansonsten wird der Führerschein entzogen.
Dieses Aufbauseminar dauert zwischen 2 und 4 Wochen, findet in einer Gruppe statt und wird von uns in unserer Fahrschule im Kreis Cochem angeboten.

Ja gerne.
Wir bieten ein individuelles Training für Führerscheininhaber*innen an.

Schon soooo lange her …
Ich würde ja gerne, aaaaber….

Hier ist die Chance!

Wir bieten Auffrischungsstunden für Führerscheininhaber*innen an, die nach einer Pause wieder fahren möchten, etwas gezielt trainieren möchten, sei es mit Schaltgetriebe oder Automatik.
… oder vielleicht auch eine Trainingsstunde auf dem Motorrad …?

Wir sind mit Rat und Tat da und helfen gerne.